Entscheidungsstichwort (Thema)
Einstweilige Anordnung - Antragsgegner
Leitsatz (NV)
Sollen der Finanzverwaltung im Wege der einstweiligen Anordnung Vollstreckungsmaßnahmen aufgrund eines Haftungsbescheids untersagt werden, weil dieser nach Auffassung des Antragstellers nichtig ist, so ist der einstweilige Rechtsschutzantrag gegen das FA zu richten, das für die Vollstreckung zuständig ist, und nicht gegen das FA, das den (nichtigen) Bescheid erlassen hat.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 418100 |
BFH/NV 1992, 478 |
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