Entscheidungsstichwort (Thema)
Fortfall des Rechtsschutzinteresses für eine Klage im Lohnsteuerermäßigungsverfahren
Leitsatz (NV)
1. Mit Ablauf des Monats März entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Verpflichtungsklage, auf der Lohnsteuerkarte des Vorjahres einen Lohnsteuerermäßigungsbetrag einzutragen. Ein solcher kann sich nämlich nicht mehr auswirken (Anschluß an BFH-Beschluß vom 21. Dezember 1982 VIII B 36/82, BFHE 137, 232, BStBl II 1983, 232).
2. Der Kläger kann diesem Umstand durch einen Übergang zur Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO Rechnung tragen. Da dies im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung nicht statthaft ist, bleibt hier dem Antragsteller nach Ablauf des Monats März des Folgejahres nur, den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt zu erklären.
Normenkette
EStG § 42b Abs. 3 S. 1; FGO §§ 69, 100 Abs. 1 S. 4
Verfahrensgang
FG Baden-Württemberg |
Fundstellen
Haufe-Index 417616 |
BFH/NV 1991, 746 |
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