Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtsmittel gegen eine im Urteil abgelehnte Aussetzung des Verfahrens
Leitsatz (NV)
Das Finanzgericht kann einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens in einem besonderen Beschluß oder im Urteil zur Hauptsache ablehnen. Hat das Finanzgericht erst im Urteil über den Antrag auf Aussetzung entschieden, ist der behauptete, in der verweigerten Aussetzung liegende Verfahrensmangel mit der Revision oder - wenn die Revision nicht zugelassen worden ist - mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend zu machen.
Normenkette
Verfahrensgang
FG Rheinland-Pfalz |
Fundstellen
Haufe-Index 419597 |
BFH/NV 1994, 643 |
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