Entscheidungsstichwort (Thema)
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache
Leitsatz (NV)
1. Die Anordnung einer Sicherheitsleistung hat zu unterbleiben, wenn der Steuerpflichtige bei einer auf ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide gestützten Aussetzung der Vollziehung im Rahmen zumutbarer Anstreng
ungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten.
2. Es entspricht billigem Ermessen, die Kosten eines in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits über die Aussetzung der Vollziehung ohne Anordnung einer Sicherheitsleistung dem Antragsteller aufzuerlegen, wenn dieser der Aufforderung des FA, Auskunft über seine Vermögensverhältnisse zu erteilen, nicht rechtzeitig nachgekommen ist.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 418288 |
BFH/NV 1993, 488 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen