Entscheidungsstichwort (Thema)
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung
Leitsatz (NV)
Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache genügt nicht der Hinweis darauf, daß die Revisionsentscheidung für eine größere Zahl von Fällen von Bedeutung sei; denn daraus ergibt sich nicht, daß die Rechtsfrage inhaltlich klärungsbedürftig ist.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 419780 |
BFH/NV 1995, 603 |
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