Entscheidungsstichwort (Thema)
Auswirkungen der Löschung einer GmbH im Handelsregister auf einen von der GmbH geführten Prozeß
Leitsatz (NV)
Bei Löschung der ein Klageverfahren führenden GmbH im Handelsregister tritt keine Unterbrechung des Verfahrens ein, wenn die GmbH durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten ist (vgl. BFH-Urteil vom 18. 3. 1986 VII R 146/81, BFHE 146, 492, BStBl II 1986, 589). Das Verfahren ist jedoch auszusetzen, wenn der Prozeßbevollmächtigte dies beantragt.
Normenkette
FGO § 155; ZPO § 246 Abs. 1; Gesetz über die Auflösung und Löschung von Gesellschaften und Genossenschaften § 2
Fundstellen
Haufe-Index 420812 |
BFH/NV 1996, 52 |
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