Entscheidungsstichwort (Thema)
Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Kostenrechnung
Leitsatz (NV)
Gegen eine Kostenrechnung des BFH kann eine aufschiebende Wirkung nur angeordnet werden, solange über die Erinnerung gegen die Kostenrechnung nicht entschieden worden ist.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 416604 |
BFH/NV 1990, 448 |
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