Leitsatz (amtlich)
Der Streitwert bei einer Klage gegen die Ablehnung der Bewilligung eines besonderen Zollverkehrs kann sich in bestimmten Fällen nicht nach der Höhe der damit verbundenen Abgabenvergünstigung, sondern nach dem zu erwartenden Reingewinn bei der Durchführung des beabsichtigten Geschäfts bestimmen.
Normenkette
FGO a.F. § 140 Abs. 3
Fundstellen
Haufe-Index 71627 |
BStBl II 1976, 568 |
BFHE 1977, 31 |
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