Entscheidungsstichwort (Thema)
Zulassung der Revision wegen offenkundiger grundsätzlicher Bedeutung
Leitsatz (NV)
Zur grundsätzlichen Bedeutung der Frage, ob im Falle der Liquidation einer Personengesellschaft ein Grundstück im Sonderbetriebsvermögen, das alleinige wesentliche Betriebsgrundlage war, Gegenstand einer Betriebsverpachtung sein kann.
Normenkette
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, § 116 Abs. 5 S. 2
Verfahrensgang
FG Baden-Württemberg (Urteil vom 22.03.2006; Aktenzeichen 12 K 22/05) |
Gründe
Die Revision ist gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) wegen (offenkundiger) grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Grundsätzliche Bedeutung hat die Rechtsfrage, ob ein Grundstück im Sonderbetriebsvermögen, das bisher alleinige wesentliche Betriebsgrundlage eines Betriebs der Personengesellschaft war, Gegenstand einer Betriebsverpachtung sein kann, wenn die Gesellschaft liquidiert wird.
Fundstellen
Dokument-Index HI1814400 |
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