Entscheidungsstichwort (Thema)
Wirkungen der Versäumung einer Frist gemäß Art. 3 § 1 VGFGEntlG
Leitsatz (NV)
Mit dem ergebnislosen Verstreichen der Ausschlußfrist für die Einreichung der Prozeßvollmacht wird die Klage endgültig unzulässig; ein Sachurteil darf daraufhin nicht mehr ergehen (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 1984 II R 188/82, BFHE 142, 3, BStBl II 1984, 831).
Normenkette
VGFGEntlG Art. 3 § 1
Verfahrensgang
FG Baden-Württemberg |
Fundstellen
Haufe-Index 416629 |
BFH/NV 1990, 447 |
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