Entscheidungsstichwort (Thema)
Einkommensteuerveranlagung trotz bestandskräftigen Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheids?
Leitsatz (amtlich)
Der VI. Senat legt dem Großen Senat des BFH gemäß § 11 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vor: Steht die Bestandskraft eines nach § 42 EStG ergangenen Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheids einer Einkommensteuerveranlagung desselben Steuerpflichtigen für dasselbe Kalenderjahr entgegen, falls das FA nach Eintritt der Bestandskraft den gleichgebliebenen Sachverhalt nunmehr rechtlich anders würdigt und aufgrund dieser Würdigung zu dem Ergebnis gelangt, daß die Veranlagungsgrenzen des § 46 Abs. 1 EStG überschritten sind?
Nur der Leitsatz der Entscheidung ist zur Veröffentlichung bestimmt.
Normenkette
Verfahrensgang
FG Münster (Urteil vom 11.05.1982; Aktenzeichen VI 6115/80 E) |
Nachgehend
BFH (Urteil vom 18.03.1986; Aktenzeichen VI R 175/82; BFH/NV 1986, 536) |
Fundstellen
Haufe-Index 1391730 |
BStBl II 1985, 58 |
BFHE 142, 135 |
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