Verfahrensgang
Nachgehend
Tenor
Der beabsichtigten Entscheidung des anfragenden 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs steht die Rechtsprechung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs nicht entgegen.
Schäfer |
Gericke |
Wimmer |
||
Hoch |
Erbguth |
Fundstellen
Dokument-Index HI15521836 |
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