Entscheidungsstichwort (Thema)
Festzinskredit: Darlehensablösung mit Vorfälligkeitsentschädigung zur Freigabe des Beleihungsobjekts als Absicherung eines Kredits; Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
Leitsatz (redaktionell)
1. Bei einem Festzinskredit mit vertraglich vereinbarter Laufzeit kann das Bedürfnis des Darlehensnehmers nach einer anderweitigen Verwertung des beliehenen Objekts eine Verpflichtung des Darlehensgebers begründen, in eine vorzeitige Darlehensablösung gegen angemessene Vorfälligkeitsentschädigung einzuwilligen. Das gilt insbesondere dann, wenn für eine beabsichtigte Grundstücksveräußerung eine Ablösung des Kredits und der damit zusammenhängenden grundpfandrechtlichen Belastung erforderlich ist.
2. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist so zu bemessen, daß der Darlehensgeber durch die Kreditablösung im Ergebnis finanziell weder benachteiligt noch begünstigt wird. Ist der Darlehensgeber ein Kreditinstitut, so kann er seinen finanziellen Nachteil aus der Kreditablösung auf unterschiedliche Weise ermitteln. Ein zulässiger Berechnungsansatz ist der Vergleich zwischen dem Vertragszins und der Rendite fristenkongruenter Kapitalmarkttitel öffentlicher Schuldner.
Normenkette
Verfahrensgang
Schleswig-Holsteinisches OLG (Entscheidung vom 02.10.1996; Aktenzeichen 5 U 124/95) |
LG Lübeck (Entscheidung vom 16.06.1995; Aktenzeichen 15 O 68/94) |
Fundstellen
Haufe-Index 542504 |
BGHZ, 161 |
NJW 1997, 2875 |
BBK 1997, 1016 |
WuB 1998, 25 |
ZIP 1997, 1641 |
DNotZ 1998, 795 |
MDR 1997, 1043 |
ZBB 1997, 384 |
ZBB 1998, 24 |
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