Entscheidungsstichwort (Thema)

Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes auf außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Bürgschaftsverträge zur Absicherung von Verbindlichkeiten aus Erwerbstätigkeit und Verbrauchergeschäft

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein Bürgschaftsvertrag, der zur Absicherung einer Verbindlichkeit geschlossen wird, die der Hauptschuldner im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit eingegangen ist, ist kein Geschäft im Sinne des HTürGG § 1 Abs 1. Dasselbe gilt, wenn der Hauptschuldner die durch die Bürgschaft gesicherte Verbindlichkeit zwar als Verbraucher, jedoch nicht im Rahmen eines Haustürgeschäfts eingegangen ist.

 

Normenkette

HTürGG § 1 Abs. 1; EWGRL 577/85 Art. 1 Abs. 1

 

Verfahrensgang

BGH (Entscheidung vom 11.01.1996; Aktenzeichen IX ZR 56/95; WM IV 1996, 384)

OLG München (Entscheidung vom 21.12.1994; Aktenzeichen 20 U 2858/94)

LG Landshut (Entscheidung vom 24.02.1994; Aktenzeichen 41 O 2775/93)

 

Fundstellen

Haufe-Index 542300

BGHZ, 21

BB 1998, 1441

BB 1998, 1761

DB 1998, 1553

DStR 1998, 1232

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge