Entscheidungsstichwort (Thema)
Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft kann Rechtsmißbrauch sein
Leitsatz (redaktionell)
1. Haben Ehegatten, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, an einem Grundstück je zur Hälfte Miteigentum erworben, so kann in besonderen Fällen nach Scheidung der Ehe die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft unzulässig und einer der Ehegatten berechtigt sein, die Übereignung der Grundstückshälfte des anderen an sich zu verlangen.
2. Zur Berechnung des Zugewinnausgleichs in diesen Fällen.
Normenkette
BGB §§ 242, 753, 1372, 1356, 1374, 1378, 1380, 1384; ZVG § 180
Fundstellen
Haufe-Index 542271 |
BGHZ, 299 |
NJW 1977, 1234 |
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