Rn 30

Im Gegensatz zum bisherigen Recht der VerglO ist die Insolvenzanfechtung auch zur Vorbereitung eines Insolvenzplans zulässig.[55]

[55] Nerlich/Römermann-Nerlich, § 129 Rn. 2.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge