(1) 1Soweit nicht etwas anderes angeordnet ist, treten die Vorschriften dieses Gesetzes am 1. Oktober 1922 in Kraft. 2Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft. [1]

 

(2) (gegenstandslos)

 

(3) gegenstandslos)

[1] Angefügt durch Gesetz zur Abschaffung des Branntweinmonopols (Branntweinmonopolabschaffungsgesetz) vom 21.06.2013. Anzuwenden ab 29.06.2013.

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