Verfahrensgang

BFH (Beschluss vom 06.04.2004; Aktenzeichen II B 24/03)

 

Tatbestand

Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.

 

Fundstellen

DStZ 2004, 685

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge