Normenkette
Verfahrensgang
Nachgehend
Tenor
Der Senat schließt sich der Auffassung des vorlegenden II. Senats des Bundesfinanzhofes an, dass ein Grundsteuerlass gemäß § 33 Abs. 1 GrStG nicht nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht kommt, sondern auch strukturell bedingte Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur erfassen kann.
Fundstellen
SteuerBriefe 2007, 852 |
NWB 2007, 1671 |
ZMR 2007, 738 |
KÖSDI 2007, 15583 |
NWB direkt 2007, 12 |
NordÖR 2007, 239 |
FuNds 2007, 637 |
IGZInfo 2007, 108 |
ImmWert 2007, 36 |
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