Tz. 1519
Stand: EL 110 – ET: 06/2023
In der Vergangenheit kannte das StR keine besonderen verfahrensrechtlichen Regelungen für die Organschaft (s Hendricks, Ubg 2011, 711).
Spezialregelungen sind mit der Einfügung des § 14 Abs 5 KStG erst durch das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts mit erstmaliger Geltung für nach dem 31.12.2013 beginnende Feststellungszeiträume geschaffen worden (s § 34 Abs 9 Nr 9 KStG aF).
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