Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche berufliche Umschulung kann das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz[2] [Vom 08.09.2015 bis 15.11.2022: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie] nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf,
1. |
die Bezeichnung des Umschulungsabschlusses, |
2. |
das Ziel, den Inhalt, die Art und Dauer der Umschulung, |
3. |
die Anforderungen der Umschulungsprüfung und ihre Zulassungsvoraussetzungen sowie |
4. |
das Prüfungsverfahren der Umschulung |
unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse der beruflichen Erwachsenenbildung bestimmen (Umschulungsordnung).
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