Schrifttum:

Barkmann, Übertragbarkeit der steuerlichen Schätzungsmethoden in das Steuerstrafverfahren, Diss. Kiel 1991; Becker, Außenprüfung digital – Prüfungsmethoden im Fokus, DStR 2016, 1386; 1430; Bernsmann, Die Aussetzung des Strafverfahrens nach § 396 AO – missverstanden oder überflüssig: Eine Skizze, in FS Kohlmann, 2003, S. 377; Blenkers/Maier-Siegert, Neue Methoden der Betriebsprüfung: Wie können sich Unternehmen bei Durchführung des Zeitreihenvergleichs wappnen?, BC 2005, 54; Bornheim, Die Schätzung im Steuerstrafverfahren bietet viele Angriffspunkte, PStR 1999, 184; Bornheim, Nachweis der Steuerhinterziehung mittels Schätzung, AO-StB 2004, 138; Dannecker, Zur Strafbarkeit verdeckter Gewinnausschüttungen, in FS Erich Samson, 2010, S. 257; Dörn, Schätzung im Steuerstraf- und im Besteuerungsverfahren, wistra 1993, 1, 50; Dörn, Vollendete Steuerhinterziehung bei Schätzungsmöglichkeit des Finanzamts?, DStZ 1994, 494; Dörn, Der Eingang von Kontrollmaterial bei Nichtabgabe von Steuererklärungen, DStZ 1997, 73; Drüen, Die Kontrolle der Kassenbuchführung mit Hilfe statistischer Testverfahren, PStR 2001, 18; Eichhorn, Wegweiser des BFH zur Diskussion über die "offene Ladenkasse" und zur Hinzuschätzungspraxis der Beriebsprüfung, DStR 2017, 2470; Freitag, Chi-Quadrat-Anpassungstest und Benford’s Law: Statistische Testverfahren im Rahmen steuerlicher Prüfungen, BB 2014, 1693; Hellmann, Richterliche Überzeugungsbildung und Schätzung bei der Bemessung strafrechtlicher Sanktionen, GA 1997, 503; Huber, Weiterentwickelte und neue Methoden der Überprüfung, Verprobung und Schätzung, StBp 2002, 199 (Teil I), 233 (Teil II), 258 (Teil III), 293 (Teil IV); Huchel, Schätzungen im Steuerstrafverfahren, Diss. Tübingen 1994; Joecks, Steuerliche Schätzungen im Strafverfahren, wistra 1990, 52; Kahlen, Nachweis von Erlösen aus Tafelgeschäften, PStR 1998, 43; Kahlen, Ungeklärte Vermögenszuwächse, PStR 1999, 74; Keßeböhmer, Beweis steuermindernder Tatsachen im Besteuerungsverfahren und im Steuerstrafverfahren, 1995; Keßeböhmer, Nachweispflichten in Steuergesetzen aus steuerrechtlicher und steuerstrafrechtlicher Sicht, wistra 1996, 334; Klein, Die Auswirkungen der unterschiedlichen Beweislast im Steuerrecht und im Strafrecht, Diss. Köln 1989; Lohr, Schätzungen im Steuer- und Steuerstrafrecht, in FS Volk, 2009, S. 323; Madauß, Verschiedene Aspekte einer steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Schätzung, NZWiSt 2020, 169; Mäscher, Steuerhinterziehung und Feststellungslast bei verdeckter Gewinnausschüttung, PStR 2011, 92; van Meegen, Neue Methoden der Außenprüfung, Stbg 2003, 488; Reichling, Nichtbenennung von Zahlungsempfängern – zur Irrelevanz des § 160 Abs. 1 S. 1 AO, PStR 2017, 289; Reichling, Voraussetzungen und Grenzen von Schätzungsbefugnissen im Steuerstrafverfahren, wistra 2019, 222; Schelling, Dönerimbiss: FG bestätigt Schätzungen durch den Betriebsprüfer, PStR 2016, 237; Schelling, FG bestätigt Schätzungsmethode des Finanzamts, PStR 2018, 190; Schwenker, Gesetzliche Neuregelung zum Schutz vor Manipualtion bei den elektronischen Registrierkassen, DStR 2017, 225; Seer, Verständigung an der Schnittstelle von Steuer- und Steuerstrafverfahren, BB 2015, 214; Sosna, Einsatz statistischer Methoden zur Risikoanalyse, Recherche und Lokalisierung von Steuerausfällen, StBp 2000, 41 (Teil I), 68 (Teil II); Spriegel, Probleme der Schätzung im Steuerstrafverfahren, wistra 1987, 48; Spriegel, Umfang und Erklärungsinhalt von steuerlichen Tatsachenangaben im Sinne des § 370 AO, wistra 1998, 248; Streck, Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung und Steuerhinterziehung, NStZ 1985, 17; Stypmann, Methoden zur Feststellung der Steuerverkürzung und Schätzung im Steuerstrafverfahren, wistra 1983, 95; Valder, Kassen-Nachschau: BMF erläutert rechtliche Grundsätze, PStR 2018, 198; Volk, Zur Schätzung im Steuerstrafrecht, in FS Kohlmann, 2003, S. 579; Wegner, Clubrestaurant: Keine Hinzuschätzung von Umsätzen auf Basis der Quantilsermittlung, PStR 2017, 8; Wegner, Hinzuschätzung bei manipulierten Kassenaufzeichnungen eines Gastronomen, PStR 2019, 81; Wegner, Betriebsausgabenabzug einer GmbH aus vermeintlichen Scheinrechnungen, PStR 2020, 109; Wilke, Die Auswirkungen der tatsächlichen Verständigung im Steuerrecht auf das parallelgeführte Steuerstrafverfahren, DStR 2018, 108.

 

Rz. 454

[Autor/Stand] Für den Grad des strafrechtlich verwirklichten Unrechts und damit auch für den Schuldumfang sowie die Strafzumessung (s. Rz. 1033 ff.) ist die Höhe der verkürzten Beträge oder der zu Unrecht erlangten Steuervorteile festzustellen[2]. Je höher der verkürzte Steuerbetrag oder der unrechtmäßig erlangte Vorteil ist, desto schwerer wiegt der Verstoß des Täters gegen die ihm auferlegten Steuerpflichten. Auch wenn steuerermäßigende Umstände wegen des Kompensationsverbots (s. Rz. 506) für die Berechnung des Verkürzungserfolges außer Betracht bleiben, ist die Höhe des tatsächlich wirtschaftlich eingetretenen Schadens bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (s. R...

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