Rn. 923
Stand: EL 148 – ET: 12/2020
Ein Gewerbebetrieb iSd § 15 Abs 2 S 1 EStG ist dann Gegenstand einer Betriebsaufgabe, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen aufgegeben werden. Zum Begriff des Betriebs iRd § 16 EStG s Rn 151.
Rn. 924
Stand: EL 148 – ET: 12/2020
Ein landwirtschaftlicher Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an Dritte aufgegeben, da der Grund und Boden für dessen Betriebsfortführung unerlässlich ist. Eine Betriebsaufgabe liegt daher insbesondere dann vor, wenn im Wege vorweggenommener Erbfolge die Betriebsgrundstücke auf mehrere nicht mitunternehmerschaftlich verbundene Einzelrechtsnachfolger übertragen werden (BFH v 20.04.2020, VI S 9/19 (PKH) (NV); BFH v 14.07.2016, IV R 19/13, BFH/NV 2016, 1702).
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