Rn. 1385

Stand: EL 76 – ET: 11/2007

Verwendet man Zuwendungen als Oberbegriff, so lässt sich zwischen Zuschüssen und Zulagen unterscheiden. Zulagen werden von der öff Hand bei der Durchführung bestimmter Investitionen gewährt, zB nach Maßgabe des InvZulG. Eine solche Zulage gehört nicht zu den Einkünften iSd EStG und mindert auch nicht die AK o HK der geförderten Investition (zB § 8 InvZulG 2005). Daneben gewähren Fiskus und Parafisci auch Zuschüsse. Aber auch von privater Seite sind "Zuschüsse" im Schrifttum u teilweise der BFH-Rspr anerkannt (s Rn 1393).

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