Rn. 156
Stand: EL 174 – ET: 08/2024
Nach der bis zum 31.12.1998 gültigen Fassung (§ 52 Abs 18 S 2 EStG aF) fielen folgende WG bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen (s Rn 195ff) unter die Begünstigung:
- abnutzbare bewegliche WG mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 25 Jahren,
- Grund und Boden,
- Gebäude,
- Anlagen in Grund und Boden,
- Aufwuchs auf Grund und Boden,
- Schiffe,
- Anteile an KapGes,
- lebendes Inventar,
- luf Betriebe im Zusammenhang mit einer Betriebsumstellung.
Rn. 157
Stand: EL 174 – ET: 08/2024
vorläufig frei
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