Leitsatz (redaktionell)
Unfallversicherungsschutz - Familienheimfahrt - Familienwohnung - dritter Ort - innerer Zusammenhang
RVO § 550 Abs 1, RVO § 550 Abs 3
Orientierungssatz
Kein Unfallversicherungsschutz eines Versicherten, der auf dem Weg zu dem Haus seiner Verwandten, wo er sich neben seiner Unterkunft während seines Montageeinsatzes mit seiner Familie an den Wochenenden traf bzw zusammen aufhielt, verunglückte.
Verfahrensgang
SG Dortmund (Entscheidung vom 29.11.1994; Aktenzeichen S 36 U 122/94) |
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 543385 |
HVBG-INFO 1996, 326-332 (OT1) |
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