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Sauer, SGB III § 126 Einkommensanrechnung / 2 Rechtspraxis

Karl-Thomas Schmidt
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Rz. 5

Eine Einkommensanrechnung auf das Ausbildungsgeld findet in der Verwaltungspraxis regelmäßig nur bei Berufsausbildungen (§ 123) im Rahmen der besonderen Leistungen (§ 117) statt. Das Einkommen während einer WfbM ist anrechnungsfrei. Das Einkommen während der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, einer Grundausbildung und einer Unterstützten Beschäftigung wird grundsätzlich nicht auf das Ausbildungsgeld angerechnet; hierzu gibt es aber Ausnahmen.

2.1 Keine Einkommensberücksichtigung während der Teilnahme an einer WfbM

 

Rz. 6

Das Ausbildungsgeld während der Teilnahme an einer WfbM (§ 125) wird nicht um Einkommen vermindert. Die Einkommensanrechnung unterbleibt sowohl beim Einkommen des Menschen mit Behinderungen, als auch seiner Eltern, eines verwitweten oder getrennt lebenden Elternteils, seines Ehegatten oder Lebenspartners (§ 126 Abs. 1).

Hinsichtlich der Erläuterung der Teilnahme am Eingangsverfahren und dem Berufsbildungsbereich einer WfbM und bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 wird auf die Kommentierungen zu §§ 117, 125 verwiesen.

2.2 Einkommensanrechnung während berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen und vergleichbarer Maßnahmen

 

Rz. 7

Für das Ausbildungsgeld bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (§ 124) nach § 122 Abs. 2 i. V. m. § 67 Abs. 4 Satz 1 gilt ein vollständiger Verzicht auf jegliche Einkommensanrechnung des Teilnehmenden, der Eltern/eines Elternteils oder des Ehegatten/Lebenspartners (Ausnahme: Praktikumsvergütung).

 

Rz. 8

Eine Anrechnung findet hingegen nach § 67 Abs. 4 Satz 2 bei der Kombination einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme mit einer weiteren nach dem SGB III oder vergleichbaren öffentlichen Programmen geförderten Maßnahme statt, um Doppelförderungen zu vermeiden.

 

Rz. 9

Mit dem in § 64 Abs. 4 Satz 1 geregelten Begriff der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme kann die Grundausbildung, welche ebenfalls in § 124 geregelt ist, hinsichtlich des Verzichts auf die Einkommensanrechn...

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