Werden Zeugen und Sachverständige von den Behörden der Zollverwaltung herangezogen, so erhalten sie auf Antrag in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes eine Entschädigung oder Vergütung.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen