Rz. 51

Abs. 2 enthält den Grundsatz, dass die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen einen mit Rechtsbehelfen nicht selbstständig anfechtbaren Teil des Steuerbescheids bildet. Während diese Aussage praktisch kaum Schwierigkeiten bereitet, jedenfalls operabel ist, bereitet das theoretische Verständnis des Begriffs der "Besteuerungsgrundlagen", aber auch die Verwendung des Begriffs der "Feststellung" der Besteuerungsgrundlagen Schwierigkeiten.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge