Rz. 507
Im Einzelnen fallen unter Nr. 33 der Anlage 2 des UStG:
Rz. 508
a) | Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus (Position 2101 des Zolltarifs). Hierzu gehören in flüssiger, halbfester oder fester (auch gepulverter) Form
Andere geröstete Kaffeemittel sind ohne Rücksicht auf die zulässige handelsübliche Bezeichnung alle durch Rösten hergestellte Waren, die nach Beschaffenheit oder Aufmachung als Ersatz oder Nachmachung von Kaffee oder als Kaffeezusatz dienen sollen. Sie werden meist aus Zuckerrüben, Möhren, Feigen, Getreide (insbesondere Gerste, Weizen und Roggen), Lupinen, Sojabohnen, Kichererbsen, Eicheln, Dattel- oder Mandelkernen, Löwenzahnwurzeln und Rosskastanien hergestellt. Dazu gehört auch geröstetes Malz, das als Kaffeemittel aufgemacht ist. Im Handel werden diese Kaffeemittel auch als Gerstenkaffee, Malzkaffee, Eichelkaffee usw. bezeichnet. Die Erzeugnisse können in Form von Stücken, Körnern oder Pulver oder in Form flüssiger oder fester Auszüge voliegen. Sie können auch miteinander vermischt sein oder Zusätze anderer Stoffe (z. B. Salz, Alkalicarbonate usw.) enthalten. Sie sind oft in Kleinverkaufspackungen aufgemacht. Hierzu gehören nicht
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Rz. 509
b) | Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position 3002 des Zolltarifs); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform (Position 2102 des Zolltarifs). Lebende Hefen bewirken Gärungsvorgänge und bestehen im Wesentlichen aus bestimmten Mikroorganismen, die sich normalerweise während der alkoholischen Gärung vermehren. Hierzu gehören
Durch Trocknung gewonnene nicht lebende Hefen (d. h. abgestorbene, inaktive Hefen) sind im Allgemeinen Brauerei-, Brennerei- oder Backhefen, die für die Weiterverwendung in diesen Industriezweigen nicht mehr hinreichend aktiv sind. Sie werden für die menschliche Ernährung oder zur Tierfütterung verwendet. Andere Einzeller-Mikroorganismen, wie einzellige Bakterien und Algen, nicht lebend, werden u. a. in Kulturen auf Substraten gewonnen, die Kohlenwasserstoffe oder Kohlendioxid enthalten. Sie sind besonders reich an Proteinen und werden im Allgemeinen zur Tierfütterung verwendet. Die zubereiteten Backmittel in Pulverform bestehen aus Mischungen chemischer Erzeugnisse (z. B. Natriumcarbonat, Ammoniumcarbonat, Weinsäure oder Phosphaten), auch mit Zusatz von Stärke. Sie entwickeln unter geeigneten Bedingungen Kohlendioxid und werden deshalb in der Bäckerei zur Teiglockerung verwendet. Sie kommen meist in Kleinverkaufspackungen unter verschiedenen Bezeichnungen (Backpulver usw.) in den Handel. Hierzu gehören nicht
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