Rz. 381

[Autor/Stand] Den durchschnittlichen Raummeterpreisen in den Anlagen 14 und 15 der BewRGr sowie den hierzu ergangenen ergänzenden Verwaltungsregelungen liegen die nach der üblichen Nutzung, Bauart und Bauweise der Gebäude typischen Verhältnisse und Ausstattungsmerkmale zugrunde. Bei Abweichungen der tatsächlichen Verhältnisse von den typischen, den Erfahrungssätzen zugrunde liegenden Verhältnissen im Einzelfall, können Korrekturen erforderlich werden, um den steuerlich zutreffenden Gebäudenormalherstellungswert zu ermitteln.

 

Rz. 382

[Autor/Stand] Solche Korrekturen können sowohl durch Ermäßigungen bzw. Erhöhungen des maßgebenden Raummeterpreises der Anlagen 14 und 15 BewRGr oder auch durch Ermäßigungen bzw. Erhöhungen infolge eines ermäßigten oder erhöhten Raummeterpreises errechneten Wertes erfolgen. In den Anlagen 14, 15 und 16 der BewRGr sind die Ermäßigungen und Erhöhungen des maßgebenden Raummeterpreises sowie die Erhöhungen und Ermäßigungen des errechneten Wertes bei denjenigen Gebäudeklassen, für die Korrekturen dieser Art in Betracht kommen, im Einzelnen aufgeführt.

 

Rz. 383

[Autor/Stand] Sämtliche Raummeterpreise der Anlagen 14 und 15 sowie der ergänzenden Verwaltungsregelungen beziehen sich auf Gebäude von üblicher Höhe und Ausstattung. Es ist daher grundsätzlich davon auszugehen, dass die Raummeterpreise allgemein die Bestandteile und den Zubehör der betreffenden Gebäude umfassen und insoweit eine Korrektur nicht in Betracht kommt.[4]

 

Beispiel:

Zu einem Schwimmbad (Gebäudeklasse 9.14) gehören Filteranlage mit Vorfilter und Filterpumpe, Wärmeaustauscher, Schalt- und Regelanlage, Lüftungsaggregat, Unterwasserflutlicht.

 

Rz. 384

[Autor/Stand] Beispiele für Abweichungen können sein:

  • bei der Bewertung eines Hochhauses sind die Raummeterpreise entsprechend zu erhöhen;
  • die Raummeterpreise für Fabrik-, Werkstatt-, Lager- und vergleichbare Gebäude (Anlage 14 Teil B der BewRGr) sind mit der Maßgabe festgelegt, dass u.a. Heizungs-, Klima- und Aufzugsanlagen nicht vorhanden sind. Ist im Einzelfall ein Fabrikgebäude mit einer Heizungsanlage ausgestattet, ist der anzuwendende Raummeterpreis entsprechend zu erhöhen;
  • Erhöhungen des nach dem – ggf. ermäßigten oder erhöhten – Raummeterpreis errechneten Wertes kommen u.a. in Betracht bei Fabrikgebäuden für Gründungen außergewöhnlicher Art, für besondere Innenausstattung, für bessere Außenausstattung sowie für Rampen.
 

Rz. 385– 390

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Knittel, Stand: 01.04.2023
[Autor/Stand] Autor: Knittel, Stand: 01.04.2023
[Autor/Stand] Autor: Knittel, Stand: 01.04.2023
[Autor/Stand] Autor: Knittel, Stand: 01.04.2023
[Autor/Stand] Autor: Knittel, Stand: 01.04.2023

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge