BMF, Schreiben v. 7.3.2013, IV C 6 - S 2134-a/07/10003, BStBl I 2013, 275
Ertragsteuerliche Behandlung von Emissionsberechtigungen nach dem Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG) vom 8.7.2004 (BGBl 2004 I Seite 1578)
Bezug: BMF-Schreiben vom 6.12.2005 (BStBl 2005 I S. 1047)
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Rdnr. 16 wie folgt geändert und folgende Rdnr. 16a in das BMF-Schreiben vom 6.12.2005 (BStBl 2005 I S. 1047) eingefügt:
„16 | Stehen am Bilanzstichtag sowohl unentgeltlich als auch entgeltlich erworbene Emissionsberechtigungen zur Erfüllung der Abgabeverpflichtung zur Verfügung, ist die Verbrauchsfolge zur Bestimmung des Endbestands anhand der bei einer Transaktion anzugebenden ID-Nummer (z.B. Seriennummern der Emissionszertifikate oder Registernachweis) zu bestimmen. |
16a | Ist die Verbrauchsfolge nicht feststellbar, ist davon auszugehen, dass zur Erfüllung der Abgabeverpflichtung zuerst die unentgeltlich erworbenen Emissionsberechtigungen eingesetzt werden.” |
Diese Grundsätze sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Finanzen unter der Rubrik Wirtschaft und Verwaltung – Steuern – Veröffentlichungen zu Steuerarten – Einkommensteuer – (http://www.bundesfinanzministerium.de) zur Ansicht und zum Abruf bereit.
Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 2013, 275
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