Die Errichtung, das Erlöschen, die Änderung des Namens oder Zweckes, die Sitzverlegung sowie die Zusammenlegung von Stiftungen werden durch die Stiftungsbehörde im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge