Adoptionssachen sind Verfahren, die
1. |
die Annahme als Kind, |
2. |
die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind, |
3. |
die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder |
4. |
die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs |
betreffen.
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