Entscheidungsstichwort (Thema)
Mehrfache Einlegung der Revision
Leitsatz (NV)
Das Recht, Revision einzulegen, kann innerhalb der Revisionsfrist wiederholt wahrgenommen werden (BGH vom 19. 7. 1984 IX R 16/81, BFHE 141, 467, BStBl II 1984, 833). Bei mehrfacher Revisionseinlegung hat der BFH einheitlich über das Rechtsmittel zu entscheiden. Erweisen sich sämtliche Revisionseinlegungen als unzulässig, so ist das Rechtsmittel durch einheitliche Entscheidung zu verwerfen.
Normenkette
Verfahrensgang
FG Düsseldorf |
Fundstellen
Haufe-Index 416522 |
BFH/NV 1990, 644 |
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