Entscheidungsstichwort (Thema)
Grundsätzliche Bedeutung
Leitsatz (NV)
Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert die Darstellung, daß die herausgestellte Rechtsfrage in der Rechtsprechung und/oder im Schrifttum umstritten ist, bzw. daß in der Beschwerde gewichtige Gesichtspunkte vorgetragen werden, aufgrund derer die Problematik höchstrichterlich klärungsbedürftig erscheint (BFH-Beschluß vom 27. Juni 1996 VIII B 102/95, BFH/NV 1996, 921).
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 67063 |
BFH/NV 1998, 975 |
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