Entscheidungsstichwort (Thema)
Notwendige Beiladung in Kindergeldverfahren
Leitsatz (NV)
- Klagt der Sozialleistungsträger gegen einen die Kindergeldfestsetzung aufhebenden Bescheid, so ist derjenige notwendig beizuladen, zu dessen Gunsten das Kindergeld bisher festgesetzt war.
- Eine notwendige Beiladung ist ab 1. Januar 2001 auch in der Revisionsinstanz statthaft.
- Zur notwendigen Beiladung in Fällen, in denen das FG die Klage als unzulässig abgewiesen hat.
Normenkette
FGO § 60 Abs. 3, § 123 Abs. 1-2
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 19.02.2001 - VI R 169/97 (NV); BFH/NV 2001, 812
Fundstellen
Dokument-Index HI1133251 |
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