Entscheidungsstichwort (Thema)
Divergenz bei Ermessensentscheidung
Leitsatz (NV)
Eine Divergenz (einander widersprechende abstrakte Rechtssätze im Urteil des FG und einer Entscheidung des BFH) ist mit dem Vortrag, das Finanzamt habe bei der Ermessensausübung die Grundsätze eines näher bezeichneten Urteils des BFH nicht beachtet und das FG habe eine andere Würdigung des ausgeübten Ermessens als der BFH vorgenommen, nicht bezeichnet.
Normenkette
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 S. 3
Fundstellen
Haufe-Index 302980 |
BFH/NV 1998, 1487 |
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