Entscheidungsstichwort (Thema)
Beschluß gem. Art. 1 Nr. 6 BFHEntlG (hier: Aberkennung der Gemeinnützigkeit nach Änderung einer Vereinssatzung)
Leitsatz (redaktionell)
Der Beschluß ergeht gemäß Art.1 Nr.6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs ohne Begründung.
Normenkette
Verfahrensgang
Nachgehend
BVerfG (Beschluss vom 28.12.1994; Aktenzeichen 1 BvR 2282/94) |
Gründe
Der Beschluß ergeht gemäß Art.1 Nr.6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs ohne Begründung.
Fundstellen
Dokument-Index HI1934966 |
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