Entscheidungsstichwort (Thema)

Erledigung des PKH-Antrags wegen der Revisionsentscheidung

 

Leitsatz (NV)

Das Verfahren wegen Bewilligung von PKH für den Rechtsstreit des Klägers erledigt sich dadurch, dass der beklagten Behörde rechtskräftig die Kosten des Verfahrens auferlegt werden.

 

Normenkette

FGO § 142 Abs. 1; ZPO § 114

 

Gründe

Mit Urteil vom 26. September 2000 hat der Senat auf die Revision der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) u.a. das Urteil des Finanzgerichts vom 3. Juni 1998 aufgehoben und die Kosten des gesamten Verfahrens dem Beklagten und Revisionsbeklagten auferlegt. Unter diesen Umständen bedarf es einer Entscheidung über den Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht mehr (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 1982 2 BvR 434/82, BVerfGE 62, 392, 397).

 

Fundstellen

Haufe-Index 510345

BFH/NV 2001, 467

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