Leitsatz (amtlich)
Dem Großen Senat des BFH wird gemäß § 11 Abs. 3 und 4 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Ist die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Gesuches auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit unzulässig, wenn das FG nach Einiegung der Beschwerde unter Mitwirkung des abgelehnten Richters in der Hauptsache entschieden hat und gegen die Entscheidung Revision eingelegt ist?
Normenkette
FGO § 10 Abs. 3, § 51; ZPO § 46
Fundstellen
Haufe-Index 413409 |
BStBl II 1980, 592 |
BFHE 131, 16 |
BFHE 1981, 16 |
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