Entscheidungsstichwort (Thema)
Streitwert bei mehreren Klagegegenständen
Leitsatz (NV)
Der Streitwert für ein Revisionsverfahren bestimmt sich bei mehreren Klagegegenständen aus der Summe der Einzelstreit werte.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 422203 |
BFH/NV 1997, 524 |
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