Entscheidungsstichwort (Thema)
Verfahrensfortgang bei zugelassener, aber nicht statthafter Revision; Absehen von Kostenerhebung
Leitsatz (NV)
Entscheidet der Einzelrichter "gemäß §79 a Abs. 2 und 4 FGO", ist dagegen nur der Antrag auf mündliche Verhandlung gegeben. Eine Revision wird durch ihre Zulassung in diesem Fall nicht statthaft. Wegen der unrichtigen Rechtsmittelbelehrung wird die Frist für den Antrag auf mündliche Verhandlung nicht in Gang gesetzt.
Normenkette
GKG § 8; FGO § 55 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 79a Abs. 2, 4
Fundstellen
Haufe-Index 170902 |
BFH/NV 1999, 956 |
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