Entscheidungsstichwort (Thema)
Lohnsteuerhaftung für Vergütungen an ehemalige LPG-Mitglieder durch Nachfolge-GmbH
Leitsatz (NV)
Wurde auf dem Betätigungsgebiet einer Gemeinschaftseinrichtung von LPG im 2. Halbjahr 1990 die Vorgesellschaft einer später eingetragenen GmbH tätig, so unterlagen von ihr gezahlte Löhne an die ehemaligen Delegierte der LPG dem Lohnsteuerabzug ungeachtet etwaiger Steuerbefreiungen nach dem Recht der DDR für Tätigkeitsvergütungen durch LPG oder durch Gemeinschaftseinrichtungen.
Normenkette
EStG §§ 42d, 59 Abs. 3; EStG-DDR § 2 Abs. 3 Nr. 1; AStVO-DDR § 19 Abs. 1; AStVO-DDR § 20 Abs. 4
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 12.05.1995 - VI R 96/94 (NV); BFH/NV 1996, 26
Fundstellen
Haufe-Index 1132802 |
BFH/NV 1995, 75 |
BFHE 1996, 475 |
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