Leitsatz (amtlich)
Ein Grundstück ist auch dann nicht bebaut im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 9 des Berliner GrEStG, wenn beim Erwerb vorhandene Gebäude vor der planungsgemäßen Bebauung abgerissen werden sollen.
Normenkette
Berliner GrEStG vom 18. Juli 1969 § 6 Abs. 1 Nr. 9
Fundstellen
Haufe-Index 71942 |
BStBl II 1976, 645 |
BFHE 1977, 306 |
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