Entscheidungsstichwort (Thema)

Insolvenzsicherung betrieblicher Altersversorgung von persönlich haftenden Gesellschaftern und Gesellschafter-Geschäftsführern

 

Leitsatz (redaktionell)

Persönlich haftende Gesellschafter genießen grundsätzlich nicht den Schutz des Betriebsrentengesetzes. Sind mehrere Gesellschafter-Geschäftsführer nicht ganz unbedeutend an einer GmbH beteiligt und verfügen sie zusammen über die Mehrheit, so sind ihre Versorgungsansprüche nicht insolvenzgesichert.

 

Fundstellen

Haufe-Index 714200

BGHZ, 233

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