Entscheidungsstichwort (Thema)
Zugewinnausgleich: Schenkung unter Ehegatten. Berechnung des Vermögenszuwachses bezogen auf den Ausgleichszeitpunkt
Leitsatz (redaktionell)
1. Schenkungen unter Ehegatten sind nicht dem Anfangsvermögen des Beschenkten hinzuzurechnen. BGB § 1374 Abs 2 gilt nur für Schenkungen von dritter Seite.
2. Sind Vermögensgegenstände gem BGB § 1374 Abs 2 dem Anfangsvermögen hinzuzurechnen, ist bei der Berechnung des Vermögenszuwachses der Kaufkraftschwund des Geldes seit dem Zeitpunkt ihres Erwerbes zu berücksichtigen (Ergänzung BGH, 1973-11-14, IV ZR 147/72, BGHZ 61, 385, 393).
Normenkette
Verfahrensgang
OLG Frankfurt am Main (Entscheidung vom 04.06.1986; Aktenzeichen 5 UF 296/85) |
AG Wetzlar (Entscheidung vom 04.11.1985; Aktenzeichen 6 F 620/83) |
Fundstellen
Haufe-Index 537931 |
BGHZ, 65 |
NJW 1987, 2814 |
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