Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Arbeitgeber (hier: GmbH-Geschäftsführer) ist wegen der Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung auch dann gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266a Abs. 1 StGB haftungsrechtlich verantwortlich, wenn ihm die Abführung zwar im Fälligkeitszeitpunkt wegen Zahlungsunfähigkeit unmöglich war, ihm aber die Herbeiführung dieser Zahlungsunfähigkeit ihrerseits als (bedingt vorsätzliches) pflichtwidriges Verhalten zur Last zu legen ist.

 

Fundstellen

Haufe-Index 714244

BGHZ, 304

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Kanzlei-Edition enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge