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Damit das Gericht auch weitere Informationen über die beabsichtigte Veräußerung und den aus ihr fließenden Erlös bei seiner Entscheidung berücksichtigt, muss der Insolvenzverwalter mit den Motiven für die geplante Durchführung der Veräußerung zu den jeweiligen Konditionen gehört werden. Dadurch erhält das Gericht einen ausgewogenen Eindruck über die beabsichtigte Transaktion und die daran bestehenden Zweifel des Schuldners bzw. eines Teils der Gläubigerschaft.

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