Rn 13
Ein Insolvenzplan kann Regelungen zum Umgang mit Unterhaltsansprüchen beinhalten. Denkbar ist insoweit vor allem eine einmalige Kapitalabfindung für die künftig begründeten Ansprüche eines Unterhaltsgläubigers.[24] Dies ist unstreitig zulässig, wenn der beteiligte Unterhaltsgläubiger, der nicht unter § 40 fällt, seine Zustimmung zur getroffenen Regelung erteilt.[25]
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